Willkommen im Schwarzwald
Willkommen im Schwarzwald

Hüttenordnung der Laufer-Skihütte

  1. Jeder Besucher soll sich in der Hütte und in ihrem Umkreis so rücksichtsvoll verhalten, dass er andere Personen nicht stört.
  2. Das Parken vor der Hütte ist nur einem Fahrzeug gestattet. Zum Be- u. Entladen darf man mit mehreren Fahrzeugen an die Hütte fahren.
  3. Schlafräume, Aufenthaltsräume, Küche, Flure und Treppen dürfen nicht mit Ski- oder Bergstiefel betreten werden. Diese sind im Keller abzustellen. In den Sommermonaten sollten die Räume geschlossen sein, wegen der Mäuse.
  4. In der kompletten Skihütte ist das Rauchen nicht gestattet.
  5. Verwenden von offenem Feuer ist in den Schlafräumen, den Sanitärräumen, den Fluren und im Treppenhaus feuerpolizeilich untersagt. In den Schlafräumen darf weder gekocht noch gegessen werden. Das Hantieren mit offener Flamme (Kerzen, Gaskocher etc.) ist nicht gestattet.
  6. Üblicherweise wird mit selbst mitgebrachten Schlafsäcken übernachtet. Schlafdecken werden bei Bedarf ausgegeben. Diese dürfen nicht mit ins Freie genommen werden. Bei Zuwiderhandlung kann eine Gebühr von bis zu 40€ pro Decke anfallen.
  7. Geschirr- und Handtücher und Spülmittel sind selbst mitzubringen.
  8. Bei der Küchenbenutzung ist auf die pflegliche Behandlung der Kücheneinrichtung zu achten; dies gilt insbesondere für die vorhandenen elektrischen Geräte, Herde und Spülen.
  9. Das Geschirr muss sauber, trocken und geordnet laut Listen in den Schränken sein.
  10. Geschirr- und Glasbruch bitten wir mit dem zuständigen Hüttenwart gem. aushängender Liste abzurechnen.
  11. Eigenen Abfall bitten wir mit nach Hause zu nehmen. Außerhalb der Hütte ist der Müll einzusammeln, die Aschenbecher sind zu leeren und zu reinigen.
  12. Für jede vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung der Hütte oder ihrer Einrichtung hat der Verursacher aufzukommen. Für das Verhalten von Kindern sind die Eltern oder die sie begleitenden Personen verantwortlich.
  13. Hunde gehören nicht in die Schlafräume.
  14. Offenes Feuer außerhalb der Hütte ist nicht erlaubt (siehe § 41 Landeswaldgesetz).

 

 

Reinigung der Skihütte

  1. Die Küche, die Aufenthaltsräume und der Keller sind nass aufzuwischen.
  2. Die Schlafräume einschließlich der Flure und Treppen sind besenrein zu hinterlassen; weiterhin sind die Schlafräume und die Holztreppe feucht aufzuwischen, die Flure und das übrige Treppenhaus nass. Die Mülleimer in den Zimmern sind in geleertem und gereinigtem Zustand zu hinterlassen.
  3. Die Betten müssen abgesaugt werden. Bei Verschmutzung ist das Bett abzuziehen und es wird eine Gebühr von 2,50€ / Betttuch erhoben.
  4. In den Sanitärräumen sind die Toiletten, Waschbecken, Spiegel, Böden und Mülleiner sauber und gereinigt zu hinterlassen.

 

 

Infos und Reservierung:

Martin Berger

Tel. (07841) 22476

E-Mail: huette@ski-club-lauf.de 

Hüttenbuchung:

Martin Berger

E-mail:  huette@ski-club-lauf.de 

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